Arbeitsvertrag AGB-Klauseln AGB-Kontrolle

AGB-Klauselkontrolle durch das Bundesarbeitsgericht … wobei der Arbeitsvertrag auf Klauseln überprüft …. Rechtsanwalt Hamburg Arbeitsrecht

Arbeitsvertrag Klauselkontrolle ABG (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Klausel oder Allgemeine Geschäftsbedingen im Arbeitsvertrag gelten in der Regel als vom Arbeitgeber gestellt. Die einzelne AGB-Klausel ….

Befristeter Arbeitsvertrag - AGB-Klausel über die Befristung kann unwirksam sein

Wenn der befristete Arbeitsvertrag eine zweifache Befristung enthält, wobei ...

Klauselkontrolle Arbeitsvertrag - Kontrolle der AGB-Klausel

Allgemeine Geschäftsbedingen unterliegen …. Eine einzelne AGB-Klausel kann … Der Formularvertrag ist dann …

Arbeitsvertrag AGB-Klausel des Arbeitgebers

Die gleiche Klausel kann im Tarifvertrag unterschiedlich ….

Aufhebungesvertrag - AGB Klausel - Anpassung durch Klauselkontrolle

… ergibt eine isolierte Betracht der AGB-Klausel … Es kommt darauf an, ob die AGB-Klausel im Aufhebungsvertrag.

Klauselkontrolle --- Rechtsanwalt Hamburg Berlin Wismar

… wenn im Vertrag eine wirksame Regelung enthalten ist, wonach die … Der Formulararbeitsvertrag...

AGB-Klauseln im Tarifvertrag?

Das Verbot Überraschungsklauseln … Sie gelten als ausgehandelt, so dass eine Klauselkontrolle … Die AGB-Klausel ist deshalb…

Arbeitsvertrag - Überprüfung Rechtsanwalt Hamburg Altona

Ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Beiler … in Hamburg Altona.

Zeitvertrag AGB-Klauseln führen nicht zum gewünschten Ergebnis

Weniger ist mehr. Klauselkontrolle kann als Ergebnis …
Arbeitsvertrag AGB-Klauseln AGB-Kontrolle

arbeitsrechtliches

 

 

von Rechtsanwalt Harald Beiler

 

Der Autor ist Partner der Rechtsanwaltskanzlei Beiler Karl Platzbecker
Hamburg * Berlin * Wismar

AGB-Klauseln im Arbeitsvertrag -  AGB-Kontrolle

Mit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz ist das AGB-Gesetz zum 01.01.2002 in das BGB eingefügt worden. Hatten die Arbeitsgerichte zuvor Arbeitsverträge nur in engen Grenzen auf unwirksame AGB-Klauseln hin überprüft, so hat sich seitdem eine umfangreiche Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entwickelt.

Arbeitsverträge unterliegen der vollen AGB-Kontrolle. Arbeitnehmer gelten als “Verbraucher” im Sinne von § 310 Absatz 2, § 13 BGB. Das kann beispielsweise bei einem Versicherungsvertreter anders sein. Denn ein Versicherungsvertreter kann je nach den Einzelnen Umständen entweder Arbeitnehmer oder aber selbständiger Unternehmer sein (vgl. BAG, Urteil vom 09.06.2010, 5 AZR 332/09). Ferner kann ein GmbH-Geschäftsführer “Verbraucher” im Sinne der AGB-Vorschriften sein (vgl. BAG, 5 AZR 253/09), es wird dann der Geschäftsführeranstellungsvertrag im vollen Umfang der AGB-Kontrolle unterzogen. Eine eingeschränkte Kontrolle findet dagegen dort statt, wo Besonderheiten des Arbeitsrechts zu berücksichtigen sind, § 310 Absatz 4 Satz 2 BGB.

Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen werden nur in engen Grenzen auf Rechtsverstöße hin überprüft, wie sich aus § 310 Absatz 4 Satz 1 BGB ergibt. So kann ein und dieselbe Regelung unwirksam sein, wenn sie im Arbeitsvertrag getroffen worden ist - und kann wirksam sein, wenn sie als Betriebsvereinbarung getroffen wurde (vgl. BAG, Urteil vom 13.4.2010, 9 AZR 113/09).

Wird im Arbeitsvertrag auf einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung Bezug genommen, so kommt es maßgeblich darauf an, in welcher Weise die Bezugnahme erfolgt. Unkritisch ist die generelle (also vollständige) Einbeziehung des Tarifvertrages der betreffenden Branche. Wird nur auf nur einzelne Regelungen aus dem Tarifvertrag Bezug genommen, so darf der Arbeitnehmer nicht durch eine “Rosinenpickerei” benachteiligt werden.

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